AufgabeVerpflichtungserklärungen

Eine Verpflichtungserklärung kann von der deutschen Auslandsvertretung verlangt werden, wenn ein visumpflichtiger Ausländer selbst nicht in der Lage ist, die Kosten seines Aufenthaltes wie beispielsweise Lebensunterhalt, Unterkunft, Versorgung im Krankheitsfall oder Pflegebedürftigkeit sowie gegebenenfalls die Kosten, die bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht nach Ablauf des Visums entstehen, zu bestreiten.


Es besteht die Möglichkeit, den erforderlichen Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts für die Erteilung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels durch eine Verpflichtungserklärung zu erbringen. Eine Verpflichtungserklärung kann von natürlichen und juristischen Personen abgegeben werden.

Seit März 2024 besteht die Möglichkeit der Online-Antragstellung der Verpflichtungserklärung.

Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels übersenden wir Ihnen die Verpflichtungserklärung nach positiver Bonitätsprüfung per Post nach Hause und es ist keine Vorsprache mehr in der Ausländerbehörde notwendig.

Bei nicht aktivierter Online-Ausweisfunktion ist die Online-Antragstellung dennoch möglich. In diesem Fall bieten wir Ihnen nach positiver Bonitätsprüfung einen kurzfristigen Abholtermin in der Ausländerbehörde an.

Die Online-Antragstellung ist hier möglich:
https://portal-civ-brd.ekom21.de/civ-brd.public/start.html?oe=00.00.VE.09.ABHLKMIL&mode=cc&cc_key=Verpflichtungserklaerung

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Kessler
Sachbearbeiterin
09371 501-10609371 50179-106E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Notwendige Unterlagen:

  • Ihren eigenen Reisepass oder Personalausweis im Original
  • eine Kopie des Reisepasses der Person(en), für welche die Verpflichtung erfolgt
  • den ausgefüllten Erfassungsbogen (Vordruck siehe unten)
  • Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Verpflichtungsgebers (z.B. Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, etc.)
  • bei Selbstständigen: Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters (Vordruck siehe unten)
  • bei juristischen Personen (z.B. Firmen, Vereine): "Bescheinigung in Steuersachen" des Finanzamtes und Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister

Entstehende Kosten:

Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 29 Euro erhoben.

Gesetzliche Grundlagen:

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Formulare:

Informationen zum Herunterladen:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

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    Konto der Kreiskasse:
    Sparkasse
    Aschaffenburg Miltenberg
    IBAN: DE52795500000620001834
    BIC: BYLADEM1ASA
  • Formulare, Merkblätter
  • Informationssicherheit

    LSI-Siegel 2022

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